Kurz gesagt
Die Minijob-Grenze 2026 liegt bei 603 Euro im Monat, im Jahr sind das 7.236 Euro. Der Grund für den Anstieg von zuvor 556 Euro: Seit Oktober 2022 ist die Grenze fest an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt, der 2026 auf 13,90 Euro steigt. Wer diesen Mindestlohn erhält, kann rund 43 Stunden pro Monat arbeiten, also etwa zehn Stunden in der Woche.
Die Minijob-Grenze 2026 im Überblick
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der der Verdienst eine feste monatliche Grenze nicht dauerhaft überschreitet. Diese Grenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat. Im Jahr entspricht das 7.236 Euro. Zum Vergleich: 2025 waren es noch 556 Euro pro Monat. Wer innerhalb dieser Grenze bleibt, arbeitet im klassischen Minijob und muss in der Regel keine eigenen Sozialabgaben und keine Lohnsteuer tragen.
Die Grenze gilt als Durchschnittswert über das Jahr. Das Monatseinkommen darf also in einzelnen Monaten schwanken, solange die Jahressumme von 7.236 Euro nicht überschritten wird. Wichtig für beide Seiten: Ein Minijob ist ein vollwertiges Arbeitsverhältnis. Minijobber haben dieselben Arbeitnehmerrechte wie alle anderen Beschäftigten, dazu gehören bezahlter Urlaub, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und der gesetzliche Kündigungsschutz.
Warum die Grenze auf 603 Euro steigt
Der Anstieg ist kein Zufall und keine politische Einzelentscheidung. Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Steigt der Mindestlohn, steigt automatisch auch die Verdienstgrenze mit. Damit soll sichergestellt werden, dass ein Minijob weiterhin einer Wochenarbeitszeit von rund zehn Stunden entspricht, unabhängig davon, wie hoch der Mindestlohn gerade ist.
Die Formel dahinter ist einfach: Die Grenze ergibt sich aus dem Mindestlohn mal 130, geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro. Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Setzt man diesen Wert ein, ergibt sich die neue Grenze von 603 Euro. Der Mechanismus läuft weiter: Für 2027 ist ein Mindestlohn von 14,60 Euro vorgesehen, womit die Minijob-Grenze erneut steigen wird.
Wie viele Stunden darf man arbeiten?
Beim Minijob zählt nicht die Stundenzahl, sondern der Verdienst. Aus der Verdienstgrenze und dem Stundenlohn ergibt sich aber, wie viele Stunden möglich sind. Wer den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro erhält, kann rechnerisch rund 43,4 Stunden pro Monat arbeiten (603 geteilt durch 13,90). Das entspricht etwa zehn Stunden in der Woche.
Entscheidend ist der Stundenlohn: Je höher er ist, desto weniger Stunden sind bei gleicher Grenze möglich. Wer also mehr als den Mindestlohn zahlt oder verdient, muss die Stundenzahl entsprechend senken, um unter 603 Euro zu bleiben. Bei 20 Euro pro Stunde etwa sind es nur noch gut 30 Stunden im Monat. Der folgende Rechner zeigt für Ihre Kombination aus Stundenlohn und Wochenstunden, ob der Verdienst noch im Minijob-Rahmen liegt.
Minijob-Rechner
liegt im Minijob-Rahmen
Grobe Orientierung. 2026 liegt die Grenze bei 603 € / Monat.
Was passiert beim Überschreiten der Grenze?
Ein gelegentliches und unvorhersehbares Überschreiten der 603-Euro-Grenze ist erlaubt, ohne dass der Minijob-Status verloren geht. Möglich ist das in bis zu zwei Kalendermonaten pro Zeitjahr, etwa wenn eine erkrankte Kollegin vertreten werden muss. In diesen Monaten darf der Verdienst bis zum Doppelten der Grenze reichen, also bis 1.206 Euro. Die Jahresgrenze erhöht sich dadurch auf maximal rund 9.648 Euro. Wichtig ist das Wort unvorhersehbar: Ein von vornherein geplanter Mehrverdienst zählt nicht dazu.
Wer die Grenze dauerhaft und planmäßig überschreitet, ist kein Minijobber mehr, sondern rutscht in den sogenannten Übergangsbereich, auch Midijob genannt. Dieser reicht von 603,01 Euro bis 2.000 Euro brutto im Monat. Im Midijob zahlt der Beschäftigte reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, die mit steigendem Verdienst langsam auf den vollen Satz ansteigen. Der Midijob ist also kein Nachteil, sondern ein gleitender Übergang in die reguläre Sozialversicherung.
Steuern und Abgaben
Beim Minijob liegt die Hauptlast beim Arbeitgeber. Er führt Pauschalabgaben von rund 30 Prozent an die Minijob-Zentrale ab, darunter Pauschalen für die Kranken- und Rentenversicherung, eine Pauschsteuer und gesetzliche Umlagen. Für den Minijobber bedeutet das im Regelfall: Der Bruttolohn ist gleich dem Nettolohn, es wird also nichts abgezogen. Eine eigene Lohnsteuer fällt durch die Pauschsteuer normalerweise nicht an.
Eine Ausnahme ist die Rentenversicherung. Grundsätzlich besteht im Minijob Rentenversicherungspflicht mit einem Eigenanteil von 3,6 Prozent, der vom Lohn abgezogen wird. Dieser Anteil sorgt für vollwertige Rentenbeitragszeiten und Ansprüche. Wer das nicht möchte, kann sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen und erhält dann den vollen Lohn ausgezahlt. Die genaue Abrechnung und Meldung übernimmt in der Praxis eine passende Lohnabrechnungs-Software oder ein Dienstleister.
Kein Ersatz für Beratung
Dieser Artikel erklärt die Grundlagen und ersetzt keine individuelle Beratung. Bei Fragen zu Sozialversicherung, Steuer und der richtigen Einstufung hängt viel vom Einzelfall ab — im Zweifel klären Sie die Details mit der Minijob-Zentrale, einer Steuerberatung oder Ihrer Lohnbuchhaltung.
Minijob für Arbeitgeber richtig anmelden
Jeder Minijob muss vor Beschäftigungsbeginn bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden, die zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gehört. Über sie laufen alle Meldungen und die Pauschalabgaben. Arbeitgeber brauchen dafür eine Betriebsnummer und melden den Beschäftigten mit einem Sozialversicherungsausweis an. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist zwar nicht zwingend, aber dringend zu empfehlen, weil er Arbeitszeit, Aufgaben und Verdienst klar festhält.
Achten Sie besonders auf zwei Punkte. Erstens werden mehrere Minijobs zusammengerechnet: Übt jemand mehrere geringfügige Beschäftigungen aus und liegt der Gesamtverdienst über 603 Euro, handelt es sich nicht mehr um Minijobs. Zweitens ist die kurzfristige Beschäftigung davon abzugrenzen, die auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr begrenzt ist, keine Verdienstgrenze kennt, aber nicht berufsmäßig ausgeübt werden darf. Wer die laufende Abrechnung effizient aufstellen will, findet passende Anbieter in der Kategorie Lohnabrechnungs-Software. Und weil auch Minijobber Anspruch auf bezahlten Urlaub haben, hilft der Ratgeber zum Urlaubsanspruch bei Teilzeit und Minijob bei der korrekten Berechnung.